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Abschnitt 508 ‒ Barrierefreiheit

Wir nehmen Barrierefreiheit ernst. Daher arbeiten wir stets daran, unsere Websites und Softwarelösungen zu verbessern, um Probleme mit der Barrierefreiheit zu lösen. Wenn Sie auf unserer Website ein Problem mit der Barrierefreiheit festgestellt haben, können Sie uns dies hier mitteilen.

In Übereinstimmung mit den Standards für die Zugänglichkeit von elektronischen Medien und Informationen (Abschnitt 508 des U.S. Rehabilitation Act) sowie dem EU Accessibility Act 2025 veröffentlichen wir für jedes unserer Produkte einen Accessibility Conformance Report (ACR) (siehe unten). Diese Berichte entsprechen den Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und 2.2. Unsere Produktteams entwickeln neue Funktionen unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit. Wenn ein ACR eine Anforderung als „wird nicht gemeldet“ oder „wird teilweise unterstützt“ beschreibt, betrachten wir das Problem der Zugänglichkeit als Fehler und verfolgen es entsprechend. Wir priorisieren Verbesserungswünsche und Fehlerbehebungen für jedes Produkt auf der Grundlage von Kundenanregungen. Wenn Sie oder ein Mitglied Ihres Teams auf eine Barriere stoßen, die die Nutzung der aktuellen Version unseres Produkts durch Ihr Unternehmen einschränkt, melden Sie dies bitte unserem Customer Support, damit wir das Problem entsprechend beheben können.

Nachfolgend finden Sie VPATs für unsere Softwarelösungen. Wenn die gesuchte Software-VPAT unten nicht aufgelistet ist, kontaktieren Sie uns.